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AGB´s

§1. Geltungsbereich:
Geschäftinhaber: Herr Thilo Kickuth, Eichendorffstr. 8, 63456 Hanau.

Geschäftssitz Hauptstelle: Eichendorffstr. 8, 63456 Hanau

Geschäftssitz der Niederlassung: Brunnenstr. 6, 97772 Wildflecken

Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind zu beachten.



§ 2. Leistung:
Wir stellen Quads (ATV´s) bereit, um damit an einer vom Geschäftsinhaber geführten Tour auf öffentlichen Strassen, sowie zugelassenen, unbefestigten Wegen zu fahren. Diese Leistung kann sich sowohl auf Einzelpersonen, sowie auf Gruppen beziehen. Die Kunden werden vor Fahrtantritt eingewiesen, auf evtl. Gefahren hingewiesen und während der Fahrt betreut.



§ 3. Buchung und Zahlungsweise:
Eine Buchung kann nur telefonisch, online per E-Mail, persönlich oder per Fax erfolgen. Bei Buchung einer Veranstaltung ab 2 Std. Dauer leistet der Kunde eine Vorauszahlung in Höhe 50% des Endpreises, da der Termin bei einer späteren Stornierung nicht mehr vergeben werden kann. Eine Terminänderung seitens des Kunden kann nur bis 14 Tage zuvor kostenlos erfolgen. Ausnahmen sind höhere Gewalt (z.B. Todesfall, Unfall, Unwetter etc.).  Bei der Anmietung muss eine Anzahlung in Höhe des zu erwartenden Endpreises und der Kaution in ausgewiesener Höhe in Bar hinterlegt werden. Schecks, EC- und Kreditkarten werden nicht angenommen.

 

§ 4. Teilnehmervoraussetzung:
Jeder Fahrer muss einen im Land gültigen Führerschein vorlegen. Für Führerscheine, deren Schrift im Anmietland nicht gelesen werden kann, ist zusätzlich ein Internationaler Führerschein nötig. Es gelten die im Land gültigen Altersbestimmungen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person mit gültigem Führerschein auf dem dafür geeigneten Fahrzeug mitgenommen werden. Bei Beifahrern / Innen wird ein Aufpreis von 30% der Mietkosten veranschlagt und ist ebenfalls im Voraus in Bar zu entrichten. Führer von Kraftfahrzeugen dürfen 8 Std. vor Fahrtantritt auf keinen Fall Alkohol oder Drogen konsumiert haben und müssen sich in einem voll zurechnungsfähigen Zustand befinden. Für entsprechende Bekleidung und Schuhe hat der Kunde Sorge zu tragen. Gesetzlich vorgeschriebene Helme sind mitzubringen oder gg. Gebühr mit Sturmhaube zu entleihen.



§ 5. Verfügbarkeit :
Die Durchführbarkeit unserer Dienstleistung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Witterung. Sollte ein Fahrzeug unmittelbar vor– oder während einer Veranstaltung aus technischen Gründen ausfallen muss ggf. ein neuer Termin vereinbart werden, oder der Veranstalter behält sich das Ausweichen auf ein gleichwertiges Fahrzeug vor. Seitens des Kunden entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Entschädigung der Fahrt-/ Unterkunfts- oder sonstigen Kosten. Durch Unwetter kann die Veranstaltung unterbrochen werden oder sogar ausfallen. Auch in diesem Fall können keine Ansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden.



§ 6. Haftung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Anweisungen zu beachten die durch den Instruktor erfolgen. Für Verletzungen und Schäden, die durch Nichtbefolgen der Anweisungen an Menschen oder Maschinen entstehen, wird der Teilnehmer in vollem Umfang haftbar gemacht. Für entstandene Schäden an Bekleidung haftet der Veranstalter nicht.

!! Das Fahren mit den Quad´s geschieht auf eigenes Risiko !!

Bei Verletzungen durch andere Teilnehmer haftet jede Person für sich. Das Befahren nicht öffentlich zulässiger und durch die StVZo freigegebener Strassen oder Wege ist untersagt. Kommt es durch Nichtbeachten zu Schäden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung dafür. Bei Verkehrsverstößen durch Mieter / Innen werden die persönlichen Daten an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Jede Person ist für die von Ihr verursachten Schäden, oder Gesetzüberschreitungen persönlich haftbar.



§ 7. Verpflichtungen:
Der Teilnehmer hat allen Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten und muss dafür auch vor Fahrtantritt mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular bürgen. Für Minderjährige Mitfahrer unterschreibt der Erziehungsberechtigte. Verstöße können zum Abbruch der Veranstaltung führen.



§ 8. Versicherung:
Der Vermieter hat für jedes Quad eine Haftpflichtversicherung mit bis zu 100 Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen. Übliche Versicherungs-bestimmungen und deren AGB´S sind auch hier Bestandteil. Teil- oder Vollkasko sind NICHT vorhanden. Der Mieter und / oder Fahrer haftet für alle Schäden oder für den Verlust des Fahrzeuges, die sich während der Mietzeit ergeben, es sei denn, der Vermieter ist in der Lage, die Kosten der Schäden am geliehenen Fahrzeug oder der Ausrüstung von einem verantwortlichen Dritten zurückzubekommen.

 

§ 9. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermietungsvertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermietungsvertrages zu Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Mieter nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand Hanau vereinbart.